Gemäß dem Beschluss der Regierung der Republik Kasachstan № 848 vom 23.12.2016 wird ab 1. Januar 2017 die Visapflicht bis zu 30 Tagen für die Ein-und Ausreise sowie Transit durch das Territorium Kasachstans für die Staatsbürger der folgenden Länder einseitig abgeschafft.
Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexico, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Südkorea, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern
Sollte eine begründete Notwendigkeit des weiteren Aufenthaltes der Investoren und der Geschäftsleute der o.g. Länder in der Republik Kasachstan über 15 Tage bestehen, so können sie ein Visum der Kategorie "Geschäftsvisum" bei den Innenbehörden der Republik Kasachstan (Immigrationspolizei) beantragen. Sollten die Investoren in der Republik Kasachstan auf längere Zeit aufhalten, so können sie ein Visum der Kategorie «Investitionsvisum» im Außenministerium der Republik Kasachstan beantragen.